Private Krankenversicherung Lexikon

Pflegegrad 2

Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (

MDK

) oder Medicproof (bei privat versicherten Antragstellern) ermitteln den

Pflegegrad

. Anhand von verschiedenen Kriterien vergeben sie Punkte zwischen 0 und 100.

Den

Pflegegrad

2 bekommt, wer zwischen 27 und 47,5 Punkte erreicht. Der Betroffene muss in seiner Lebensführung erheblich eingeschränkt sein. Dabei geht es nicht nur um die körperliche Leistungsfähigkeit, sondern auch der geistige und seelische Zustand des Menschen wird berücksichtigt.

Ein Betroffener hat Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Betreuung durch Angehörige geleistet wird. Bekommt er eine Betreuung durch einen

Pflegedienst

, stehen ihm Sachleistungen zu.

Das Pflegegeld für den

Pflegegrad

2 beträgt aktuell 332 Euro im Monat. Als

Pflegesachleistung

und bei Tages- oder

Nachtpflege

stehen im 689 Euro im Monat zu. Daneben gibt es noch weitere Leistungen. Unter anderem erhält der Pflegebedürftige für die Kurzzeit- oder

Verhinderungspflege

1.774 Euro im Jahr. Ist eine

Wohnraumanpassung

notwendig, kann er oder sie dafür einmalig 4.000 Euro erhalten. Sachleistungen und Pflegegeld lassen sich kombinieren, wenn die Pflege durch Angehörige und einem

Pflegedienst

geschieht.


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