Private Krankenversicherung Lexikon

Pflegegrad 3

Der

Pflegegrad

löste im Januar 2017 die

Pflegestufe

ab. Die

Pflegestufen

berücksichtigten hauptsächlich die körperlichen Einschränkungen. Die

Pflegegrade

hingegen bewerten nicht nur die körperlichen (physischen) Faktoren, sondern auch die psychischen.

Wer in seiner Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist, wird oftmals in den

Pflegegrad

3 eingestuft. Hierbei ist nicht nur der zeitliche Aufwand das alleiniges Kriterium, die Selbstständigkeit der Person wird hierbei in den Mittelpunkt gestellt. Der

MDK

(

Medizinischer Dienst

der Krankenversicherung) übernimmt die Begutachtung der betroffenen Person, nachdem die

Pflegekasse

diesen beauftragt hat. Das Verfahren zur Begutachtung wird in sechs Kategorien aufgeteilt.

Die Kategorien setzen sich zusammen aus:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen und
  • der Gestaltung des Alltagslebens.

Die entsprechende Beurteilung durch den

MDK

wird nach einem Punktesystem durchgeführt. Den

Pflegegrad

3 erhält, wer ein Ergebnis von 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht. Wer nach einer Begutachtung den

Pflegegrad

3 erhält, hat Anspruch auf ein Pflegegeld von 573 Euro im Monat. Ebenfalls stehen dem Pflegebedürftigen Sachleistungen zur Pflege zu. Diese belaufen sich aktuell auf 1.432 Euro monatlich. Zusätzlich hat der Betroffene einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die er zum Verbrauch benötigt. Der Wert der Pflegehilfsmittel liegt bei 40 Euro im Monat.

Weiterhin kann ein Betroffener eine

Kurzzeitpflege

(stationäre Pflege), bei vorübergehender Aussetzung der häuslichen Pflege, in Anspruch nehmen. Für maximal 28 Tage pro Jahr gibt es hierzu einen Zuschuss, der bis zu 1.774 Euro beträgt. Auch eine

Verhinderungspflege

sowie eine Tages- und

Nachtpflege

kann beantragt werden. Bei einer

Verhinderungspflege

steht ihm ein Zuschuss von bis zu 2.499 Euro zu. Muss eine Tages- und

Nachtpflege

in Anspruch genommen werden, betragen die Leistungen 1.423 Euro.


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