Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegegrad 3
Der
Wer in seiner Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist, wird oftmals in den
Die Kategorien setzen sich zusammen aus:
Die entsprechende Beurteilung durch den
Weiterhin kann ein Betroffener eine
Pflegegrad
löste im Januar 2017 diePflegestufe
ab. DiePflegestufen
berücksichtigten hauptsächlich die körperlichen Einschränkungen. DiePflegegrade
hingegen bewerten nicht nur die körperlichen (physischen) Faktoren, sondern auch die psychischen.Wer in seiner Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist, wird oftmals in den
Pflegegrad
3 eingestuft. Hierbei ist nicht nur der zeitliche Aufwand das alleiniges Kriterium, die Selbstständigkeit der Person wird hierbei in den Mittelpunkt gestellt. DerMDK
(Medizinischer Dienst
der Krankenversicherung) übernimmt die Begutachtung der betroffenen Person, nachdem diePflegekasse
diesen beauftragt hat. Das Verfahren zur Begutachtung wird in sechs Kategorien aufgeteilt.Die Kategorien setzen sich zusammen aus:
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen und
- der Gestaltung des Alltagslebens.
Die entsprechende Beurteilung durch den
MDK
wird nach einem Punktesystem durchgeführt. DenPflegegrad
3 erhält, wer ein Ergebnis von 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht. Wer nach einer Begutachtung denPflegegrad
3 erhält, hat Anspruch auf ein Pflegegeld von 573 Euro im Monat. Ebenfalls stehen dem Pflegebedürftigen Sachleistungen zur Pflege zu. Diese belaufen sich aktuell auf 1.432 Euro monatlich. Zusätzlich hat der Betroffene einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die er zum Verbrauch benötigt. Der Wert der Pflegehilfsmittel liegt bei 40 Euro im Monat.Weiterhin kann ein Betroffener eine
Kurzzeitpflege
(stationäre Pflege), bei vorübergehender Aussetzung der häuslichen Pflege, in Anspruch nehmen. Für maximal 28 Tage pro Jahr gibt es hierzu einen Zuschuss, der bis zu 1.774 Euro beträgt. Auch eineVerhinderungspflege
sowie eine Tages- undNachtpflege
kann beantragt werden. Bei einerVerhinderungspflege
steht ihm ein Zuschuss von bis zu 2.499 Euro zu. Muss eine Tages- undNachtpflege
in Anspruch genommen werden, betragen die Leistungen 1.423 Euro.zurück