Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegegrad 4
Pflegebedürftige Personen können bei ihrer
Das Pflegesystem, das 2017 die
Die Einstufung in den
Der
Pflegekasse
einen Zuschuss beantragen. Mit diesem Zuschuss - Geld- oder Sachleistungen - will der Gesetzgeber einenBeitrag
zur Pflege der versicherten Person leisten. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von dem zuerkanntenPflegegrad
.Das Pflegesystem, das 2017 die
Pflegestufen
abgelöst hat, ist in insgesamt fünfPflegegrade
unterteilt. Für die Einstufung in einenPflegegrad
nimmt derMDK
(Medizinischer Dienst
der Krankenversicherung) eine persönliche Begutachtung der zu pflegenden Person vor. Anhand von diversen Faktoren wird geprüft, wie hoch der Grad der Selbstständigkeit der versicherten Person ist. Hierbei werden neben der Mobilität und den Verhaltensweisen auch die kognitiven Fähigkeiten der versicherten Person überprüft. Außerdem möchte der Gutachter wissen, inwieweit noch eine Bindung zum sozialen Leben besteht.Die Einstufung in den
Pflegegrad
erfolgt nach einem neuen Verfahren, bei dem der Gutachter Punkte vergibt. Hat die versicherte Person eine bestimmte Punktzahl erreicht, wird sie in denPflegegrad
4 eingestuft. Eine pflegebedürftige Person mit demPflegegrad
4 kann ein monatliches Pflegegeld von 765 Euro und Pflegesachleistungen im Wert von 1.778 Euro für sich beanspruchen. Zusätzlich bekommt die Person Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro gestellt, die sie für den täglichen Verbrauch einsetzen kann.Der
Pflegegrad
4 berechtigt die versicherte Person zurKurzzeitpflege
und zurVerhinderungspflege
. Wenn sie zu Hause gepflegt wird, können neben medizinischen Hilfsmitteln und einem Zuschuss für dieWohnraumanpassung
noch weitere Leistungen gewährt werden.zurück

