Private Krankenversicherung Lexikon

Pflegegrade

Für viele Menschen ist das Thema Pflege und

Pflegegrade

ein Thema, bei dem man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Dabei ist gerade dieses Thema so wichtig, denn der

Pflegegrad

entscheidet über die Höhe des Pflegegelds. Grundsätzlich muss zunächst bei dem Betroffenen ein attestierter

Pflegegrad

festgestellt werden, darum kümmert sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (

MDK

). Die Höhe entscheidet, wie viel Geld der Pflegebedürftige im Fall einer ambulanten oder stationären Pflege erhält. Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich im eigenen Zuhause.

Insgesamt gibt es fünf

Pflegegrade

. Für den

Pflegegrad

1 gibt es kein monatliches Pflegegeld. Erst ab dem

Pflegegrad

2 werden von der Pflegeversicherung 332 Euro im Monat an den Pflegebedürftigen gezahlt. 573 Euro im Monat gibt es beim

Pflegegrad

3. Beim

Pflegegrad

4 sind Zahlungen von monatlich 765 Euro veranlagt. Der höchste

Pflegegrad

ist der

Pflegegrad

5. Hier gibt es auch das meiste Pflegegeld in Höhe von 947 Euro. Das Pflegegeld dient dazu, die Angehörigen zu unterstützen, bzw. einen Teil der Kosten für die Pflege zu tragen.


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