Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegegrade
Für viele Menschen ist das Thema Pflege und
Insgesamt gibt es fünf
Pflegegrade
ein Thema, bei dem man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Dabei ist gerade dieses Thema so wichtig, denn derPflegegrad
entscheidet über die Höhe des Pflegegelds. Grundsätzlich muss zunächst bei dem Betroffenen ein attestierterPflegegrad
festgestellt werden, darum kümmert sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK
). Die Höhe entscheidet, wie viel Geld der Pflegebedürftige im Fall einer ambulanten oder stationären Pflege erhält. Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich im eigenen Zuhause.Insgesamt gibt es fünf
Pflegegrade
. Für denPflegegrad
1 gibt es kein monatliches Pflegegeld. Erst ab demPflegegrad
2 werden von der Pflegeversicherung 332 Euro im Monat an den Pflegebedürftigen gezahlt. 573 Euro im Monat gibt es beimPflegegrad
3. BeimPflegegrad
4 sind Zahlungen von monatlich 765 Euro veranlagt. Der höchstePflegegrad
ist derPflegegrad
5. Hier gibt es auch das meiste Pflegegeld in Höhe von 947 Euro. Das Pflegegeld dient dazu, die Angehörigen zu unterstützen, bzw. einen Teil der Kosten für die Pflege zu tragen.zurück

