Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegegutachten
Das
Der medizinische Dienst der Krankenversicherung definiert mit Hilfe eines Pflegegutachtens, wie viel Zeit für die Pflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung aufzubringen sind. Hierbei kann der Patient auch helfen, indem er ein Pflegetagebuch führt und den jeweiligen Zeitaufwand aller notwendigen Verrichtungen festhält. Diese Informationen kann der Gutachter nutzen, ansonsten schätzt er den entsprechenden Zeitaufwand.
Mit dem
Pflegegutachten
muss vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden, bevor die Pflegeversicherung für die Pflege eines Patienten aufkommen kann. Mit Hilfe des Pflegegutachtens wird diePflegebedürftigkeit
der Patienten festgestellt, erst danach ist die Kalkulation der benötigten Pflege möglich und kann aufgrund des Pflegegutachtens einer derPflegegrade
zugeordnet werden. DerPflegegrad
bestimmt dann die Art und Weise der Pflege, die einem Patienten zukommen soll, z.B. ambulante, stationäre oder häusliche Pflege.Der medizinische Dienst der Krankenversicherung definiert mit Hilfe eines Pflegegutachtens, wie viel Zeit für die Pflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung aufzubringen sind. Hierbei kann der Patient auch helfen, indem er ein Pflegetagebuch führt und den jeweiligen Zeitaufwand aller notwendigen Verrichtungen festhält. Diese Informationen kann der Gutachter nutzen, ansonsten schätzt er den entsprechenden Zeitaufwand.
Mit dem
Pflegegutachten
wird primär der Zeitaufwand für alle erforderlichen Pflegemaßnahmen festgelegt. Damit dieser Zeitrahmen richtig ermittelt werden kann, gibt es entsprechende Begutachtungsrichtlinien. Hier werden für alle pflege- und hauswirtschaftlichen Leistungen Zeitrahmen definiert, auch Zeitkorridor genannt. Allerdings gibt es auch immer individuelle Entscheidungskriterien wie z.B. hohes Körpergewicht, wodurch ein anderer Zeitrahmen Berücksichtigung imPflegegutachten
finden muss.zurück

