Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegeheim
Das
Die Träger eines Pflegeheims müssen sicherstellen, dass die Zahl der persönlich und fachlich geeigneten Beschäftigten für die notwendigen Tätigkeiten ausreichend ist, da betreuende Tätigkeiten im
Damit das
Pflegeheim
ist eine Einrichtung für pflegebedürftige Menschen, die vollstationär (ganztägig) oder teilstationär (Tag oder Nacht) untergebracht sind und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte versorgt und gepflegt werden. Die häufigsten Gründe zur Aufnahme in einPflegeheim
sind schwere chronische Krankheiten, Behinderungen oder das Alter, wobei altersbedingt Pflegebedürftige in Altenheimen und behindert Pflegebedürftige in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht werden. Oft sind Altenpflegeheime und Altenheime kombiniert.Die Träger eines Pflegeheims müssen sicherstellen, dass die Zahl der persönlich und fachlich geeigneten Beschäftigten für die notwendigen Tätigkeiten ausreichend ist, da betreuende Tätigkeiten im
Pflegeheim
nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden darf. Das heißt, mindestens 50% der betreuenden Tätigkeiten müssen von beschäftigten Fachkräften durchgeführt werden. Ebenso ist imPflegeheim
bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend.Damit das
Pflegeheim
von der sozialen Pflegeversicherung zugelassen wird, ist zu gewährleisten, dass die pflegebedürftigen Bewohner unter ständiger Verantwortung einer ausgebildetenPflegekraft
betreut werden. In den Versorgungsverträgen zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen werden Richtwerte für das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Pflege-, Pflegefach- und Betreuungskräften und den pflegebedürftigen Personen festgelegt. Dies gilt sowohl für den Verwaltungs- und Leitungsbereich in einemPflegeheim
, als auch im Bereich Technik und Hauswirtschaft.zurück