Private Krankenversicherung Lexikon

Pflegekasse

Die

Pflegekasse

übernimmt die Zahlungen der Pflegeversicherung. Sie ist den Krankenkasse angegliedert und wie diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Zu den Aufgaben der

Pflegekasse

gehört die Zahlung der Sach- und Geldleistungen an den Versicherten entsprechend seines Pflegegrads. Daneben führt sie Pflegekurse für Pflegepersonen (das sind Menschen, die die Pflege nicht gewerbsmäßig betreiben, zum Beispiel Familienangehörige) durch. Sie zieht den Pflegebeitrag ein, verwaltet diesen und muss gegebenenfalls über deren Verwendung Auskunft geben. Zu den Kernaufgaben der

Pflegekasse

gehört die Prävention und Rehabilitation, damit die

Pflegebedürftigkeit

nicht eintritt oder zumindest so lange wie möglich hinausgeschoben wird. Die

Pflegekasse

hat darüber hinaus eine Beratungsfunktion. Sie informiert den Versicherten über die zustehende Leistung entsprechend seines Pflegegrads.

Obwohl die

Pflegekasse

den Krankenkassen angegliedert sind, verwaltet sich diese selbst. Allerdings benutzt die

Pflegekasse

häufig die Organe der Krankenkassen mit. Die Mitarbeiter der

Pflegekasse

sind bei der jeweiligen Krankenkasse angestellt. Die

Pflegekasse

kommt für die Mehrkosten auf, die entstehen, da die Krankenkasse die Geschäfte der

Pflegekasse

übernimmt.


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