Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegekraft
Die
Die Aufgaben der
Als
Die
Pflegekraft
gehört zu den Gesundheitsberufen im deutschen Gesundheitswesen und umfasst die eigenständige Beobachtung, Pflege, Beratung und Betreuung von pflegebedürftigen Patienten in einem ambulanten oder stationären Umfeld. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Durchführung ärztlicher Anordnungen und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. Nach Abschluss der pflegerischen Grundausbildung bieten Qualifikationsmöglichkeiten über wirtschaftliche-, pädagogische- und pflegewissenschaftliche Studiengänge weiterführender Ausbildungsmöglichkeiten im Rahmen dieser schulischen Fachweiterbildungen.Die Aufgaben der
Pflegekraft
beinhalten die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen oder Patienten aller Altersgruppen in stationären oder ambulanten Einrichtungen. DieGrundpflege
umfasst dabei die Unterstützung der Patienten in allen alltäglichen Lebensbereichen wie Körperpflege, Positionsunterstützung oder der Nahrungsaufnahme und darüber hinaus begleiten sie Sterbende oder Schwerstkranke und versorgen Verstorbene. DiePflegekraft
plant die Pflege im Rahmen des Pflegeprozesses und dokumentiert die Durchführung oder beurteilt den Erfolg der pflegefachlichen Maßnahmen.Als
Pflegekraft
ist man Bindeglied zwischen Patienten, Angehörigen, Therapeuten und Ärzten, dabei führt diePflegekraft
im Rahmen derBehandlungspflege
ärztliche Anordnungen eigenständig aus, bereitet den Patienten auf diagnostische oder therapeutische Maßnahmen vor und führen angeordnete medizinische Behandlungen durch.Die
Pflegekraft
berät den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen über Gesundheitsförderungen, Pflegemaßnahmen und gibt Anleitung zur Selbsthilfe. Dabei hilft diePflegekraft
bei der Beschaffung der benötigtenHilfsmittel
, wirkt bei der Kommunikation mit Krankenkassen oder der Feststellung vonPflegebedürftigkeit
durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit.zurück

