Private Krankenversicherung Lexikon

Pflegesachleistung

Unter Pflegesachleistungen versteht man professionelle Hilfen für den ambulanten Bereich. Das beinhaltet die Tages- und

Nachtpflege

für Bedürftige mit den Pflegegraden zwei bis fünf. Unter Pflegesachleistungen fallen Hilfe bei der Ernährung, Mobilität und Körperpflege. Der Unterschied zum Pflegegeld besteht darin, dass hier die professionelle Hilfe von einem professionellen

Pflegedienst

erfolgt. Beim Pflegegeld übernehmen die Angehörigen die Betreuung.

Benötigt ein Bedürftiger Pflege von den Angehörigen und einem ambulanten

Pflegedienst

, kann dieser eine Kombination aus Pflegegeld und

Pflegesachleistung

erhalten. Dieser Schritt ist für sechs Monate bindend. In diesem Fall erfolgt eine Kürzung des Pflegegelds nach einem besonderen Verfahren zur Berechnung. Wer nur einen

Pflegegrad

1 besitzt, hat leider keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Es gibt lediglich von den Pflegekassen einen monatlichen Betrag in Höhe von 125 Euro für die Entlastungs- und

Betreuungsleistungen

.


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