Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegesachleistung
Unter Pflegesachleistungen versteht man professionelle Hilfen für den ambulanten Bereich. Das beinhaltet die Tages- und
Benötigt ein Bedürftiger Pflege von den Angehörigen und einem ambulanten
Nachtpflege
für Bedürftige mit den Pflegegraden zwei bis fünf. Unter Pflegesachleistungen fallen Hilfe bei der Ernährung, Mobilität und Körperpflege. Der Unterschied zum Pflegegeld besteht darin, dass hier die professionelle Hilfe von einem professionellenPflegedienst
erfolgt. Beim Pflegegeld übernehmen die Angehörigen die Betreuung.Benötigt ein Bedürftiger Pflege von den Angehörigen und einem ambulanten
Pflegedienst
, kann dieser eine Kombination aus Pflegegeld undPflegesachleistung
erhalten. Dieser Schritt ist für sechs Monate bindend. In diesem Fall erfolgt eine Kürzung des Pflegegelds nach einem besonderen Verfahren zur Berechnung. Wer nur einenPflegegrad
1 besitzt, hat leider keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Es gibt lediglich von den Pflegekassen einen monatlichen Betrag in Höhe von 125 Euro für die Entlastungs- undBetreuungsleistungen
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