Private Krankenversicherung Lexikon

Pflegestufe 0

Die

Pflegestufe

0 galt als Sonderregelung für Personen, die Hilfebedarf im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung und der

Grundpflege

hatten, aber der zeitliche Aufwand der

Pflegestufe

1 nicht erreicht wurde. Normalerweise hätte hier die Pflegeversicherung keine Leistung erbracht.

Seit dem 1. Juli 2008 gab es allerdings eine Ausnahme für geistig und psychisch Behinderte sowie für

Demenzkranke

, die bereits mit der

Pflegestufe

0 entsprechende Leistungen beanspruchen konnten und zwar für allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung.

Pflegestufe

0 konnte für alle Pflegebedürftigen bedeuten, dass auch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII bestand. Allerdings waren diese Leistungen einkommens- und vermögensabhängig.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2017 alle

Pflegestufen

abgeschafft und dafür

Pflegegrade

eingerichtet.


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