Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegestufe 1
Damit die Pflegekassen Leistungen für die
Nachdem der
Für die Zuordnung in die
Die
Pflegestufe
1 übernahmen, musste von der antragsberechtigten Person einAntrag
gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung war nicht möglich. Wurden Leistungen nur befristet genehmigt, musste nach dieser Frist ein neuerAntrag
gestellt werden.Nachdem der
Antrag
für diePflegestufe
1 gestellt wurde, wurde durch diePflegekasse
ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches entweder durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen oder durch den sozialmedizinischen Dienst bei knappschaftlich Versicherten angefertigt wurde. Bei privat Versicherten wurde dieses Gutachten durch die eigens dafür gegründete Medicproof GmbH erstellt.Für die Zuordnung in die
Pflegestufe
1 war der Zeitaufwand ausschlaggebend, den Familienangehörige oder nicht alsPflegekraft
ausgebildete Pflegepersonen benötigten, um die nötige Hilfe für alle maßgeblichen Verrichtungen beim täglichen Ablauf zu leisten. Dabei wurdenGrundpflege
und hauswirtschaftliche Versorgung zeitlich getrennt betrachtet.Die
Pflegestufe
1 bedeutete, dass eine erheblichePflegebedürftigkeit
vorlag, wobei der durchschnittliche Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag betrug, aber für dieGrundpflege
dabei mehr als 45 Minuten täglich anfielen. DiePflegestufen
gibt es nicht mehr, sie wurden am 1. Januar 2017 durch diePflegegrade
ersetzt.zurück

