Private Krankenversicherung Lexikon

Pflegestufen

Was heute in

Pflegegrade

unterteilt ist, waren bis zum 31. Dezember 2016 die

Pflegestufen

. Sie sollten das Risiko der Pflegebedürftigen absichern, die aufgrund der Schwere der

Pflegebedürftigkeit

auf solidarische Hilfe angewiesen waren. Dabei gab es insgesamt drei verschiedene

Pflegestufen

, die jeweils darüber entschieden, in welcher Höhe ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer Leistungen von der Pflegeversicherung bekam.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen wurde diese Entscheidung vom Medizinischen Dienst getroffen und bei den privaten Krankenkassen übernahm Medicproof die Zuordnung der

Pflegestufen

. Die jeweilige Pflege in den einzelnen

Pflegestufen

konnte dann von einem Familienangehörigen oder einer ausgebildeten medizinischen Fachkraft erbracht werden.

In welche

Pflegestufen

der Pflegebedürfte eingeteilt wurde, richtete sich nach dem Hilfebedarf, die der Pflegebedürftige bei den täglichen Verrichtungen benötigte. Dazu zählte die häusliche Versorgung wie Kochen, Putzen, Wäsche waschen und Einkaufen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite erfolgte eine Beurteilung durch den Hilfeanspruch bei der

Grundpflege

wie z.B. Mobilität (An- und Auskleiden, Stehen, Gehen etc.), Körperpflege (Baden, Zahnpflege, Waschen etc.) und Ernährung (Aufnahme und Zubereitung der täglichen Mahlzeiten).

Die einzelnen

Pflegestufen

wurden folgendermaßen unterteilt:

Pflegestufe

1 = erhebliche

Pflegebedürftigkeit

in der

Grundpflege

- mindestens einmal täglich. Dazu Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung von mindestens 90 Min.

Pflegestufe

2 = schwere

Pflegebedürftigkeit

in der Körperpflege und Ernährung - mindestens dreimal täglich. Der durchschnittliche Zeitaufwand muss 3 Stunden betragen.

Pflegestufe

3 = schwerst pflegebedürftig in der

Grundpflege

- täglich rund um die Uhr, also auch nachts. Der Zeitaufwand muss mindestens 5 Stunden betragen.


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