Private Krankenversicherung Lexikon

Pflichtkassen

Pflichtkassen

, auch als Primärkassen bezeichnet, versichern alle Pflichtversicherten, die sich nicht für eine Ersatzkasse entscheiden.

Ersatzkassen

waren früher auf bestimmte Berufsgruppen ausgelegt, heute sind sowohl

Ersatzkassen

als auch

Pflichtkassen

für alle Versicherten frei wählbar. Unterschiede im Beitragssatz sind jedoch möglich, da nur der Grund-Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich ist. Auch im Leistungsbereich können geringe Unterschiede auftreten.

Die

Pflichtkassen

der gesetzlichen Krankenversicherung sind:

a) IKK = Innungskrankenkasse - Mitarbeiter und Inhaber von Innungshandwerksbetrieben
b) BKK = Betriebskrankenkasse - Mitarbeiter von Betrieben, die eine eigene Krankenkasse haben
c) AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse - Für alle Arbeitnehmer, die von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen

Daneben gibt es neben den landwirtschaftlichen Versicherungen und der

Bundesknappschaft

weitere Versicherungsträger für bestimmte Berufsgruppen.


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