Private Krankenversicherung Lexikon
Pflichtkassen
Pflichtkassen
, auch als Primärkassen bezeichnet, versichern alle Pflichtversicherten, die sich nicht für eine Ersatzkasse entscheiden.Ersatzkassen
waren früher auf bestimmte Berufsgruppen ausgelegt, heute sind sowohlErsatzkassen
als auchPflichtkassen
für alle Versicherten frei wählbar. Unterschiede im Beitragssatz sind jedoch möglich, da nur der Grund-Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich ist. Auch im Leistungsbereich können geringe Unterschiede auftreten.Die
Pflichtkassen
der gesetzlichen Krankenversicherung sind:a) IKK = Innungskrankenkasse - Mitarbeiter und Inhaber von Innungshandwerksbetrieben
b) BKK = Betriebskrankenkasse - Mitarbeiter von Betrieben, die eine eigene Krankenkasse haben
c) AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse - Für alle Arbeitnehmer, die von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen
Daneben gibt es neben den landwirtschaftlichen Versicherungen und der
b) BKK = Betriebskrankenkasse - Mitarbeiter von Betrieben, die eine eigene Krankenkasse haben
c) AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse - Für alle Arbeitnehmer, die von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen
Daneben gibt es neben den landwirtschaftlichen Versicherungen und der
Bundesknappschaft
weitere Versicherungsträger für bestimmte Berufsgruppen.zurück