Private Krankenversicherung Lexikon
Pflichtversicherung
Die Versicherung, die aufgrund gesetzlicher Regelungen abgeschlossen werden muss, bezeichnet man als
Ein wichtiger Bestandteil der
Die
Pflichtversicherung
. Diese Art derPflichtversicherung
betrifft in Deutschland insbesondere die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Sozialversicherung, die Unfallversicherung oder die private Haftpflichtversicherung.Ein wichtiger Bestandteil der
Pflichtversicherung
ist natürlich die Sozialversicherung. Dazu zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung und auch die Arbeitslosenversicherung. In Deutschland wird diePflichtversicherung
direkt vom Arbeitgeber an die Träger überwiesen und jeder Arbeitnehmer, der mit seinem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht erreicht, fällt unter die gesetzlichePflichtversicherung
.Die
Pflichtversicherung
beginnt mit dem Eintritt in die Ausbildung oder in die erste Arbeitsstelle und erst mit Erreichen der Versicherungspflichtgrenze kann man sich als Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Nach Beendigung der Versicherungspflicht muss dann jedoch hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung privat vorgesorgt werden.zurück

