Private Krankenversicherung Lexikon

Praktikanten

Praktikanten

, die während ihrer wissenschaftlichen Ausbildung ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, haben eine gesondert geregelte Versicherungspflicht.

Es gibt 3 Arten von

Praktikanten

, welche, die
1. das Praktikum ohne Bindung an eine Fachhochschule oder Hochschule absolvieren,
2. das Praktikum außerhalb der Fachhochschule oder Hochschule absolvieren, aber dort weiterhin immatrikuliert sind,
3. das Praktikum an der Fachhochschule oder Hochschule ableisten.

Praktikanten

der 2. und 3. Gruppe sind demnach Studenten und unterliegen der studentischen

Krankenversicherungspflicht

. Diejenigen, die nicht an einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert sind, unterliegen der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, sofern sie aus ihrer Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen.

Demnach besteht die Versicherungspflicht für

Praktikanten

nur für solche, die nicht an einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert sind und aus ihrer Tätigkeit kein Einkommen erzielen. Allerdings können sich versicherungspflichtige

Praktikanten

wie Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen.


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