Private Krankenversicherung Lexikon

Privat versichern

Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich privat versichern, wenn das Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt und es absehbar ist, dass diese Grenze in Folge 12 Monate lang überschritten wird. Die Versicherungspflichtgrenze wird allerdings regelmäßig angehoben.

Folgende Personen können sich in Deutschland privat versichern:

a)

Freiberufler

und Selbstständige, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
b) Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt
c) Beihilfeberechtigte Personen wie Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte
d) Ärzte und Studenten im Praktikum können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen
e) Privatversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt

Tritt die Versicherungspflicht wieder ein, weil das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, kann sich der privat Versicherte von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich auch weiterhin privat versichern. Dies trifft unter bestimmten

Voraussetzungen

auch für Arbeitslose oder Teilzeitarbeiter zu, die bereits privat versichert sind.

Wer sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lässt, hat kaum eine Chance zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. Nachdem das 55. Lebensjahr vollendet ist, wird ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.


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