Private Krankenversicherung Lexikon
Privat versichern
Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich privat versichern, wenn das Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt und es absehbar ist, dass diese Grenze in Folge 12 Monate lang überschritten wird. Die Versicherungspflichtgrenze wird allerdings regelmäßig angehoben.
Folgende Personen können sich in Deutschland privat versichern:
Folgende Personen können sich in Deutschland privat versichern:
a)
b) Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt
c) Beihilfeberechtigte Personen wie Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte
d) Ärzte und Studenten im Praktikum können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen
e) Privatversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt
Tritt die Versicherungspflicht wieder ein, weil das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, kann sich der privat Versicherte von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich auch weiterhin privat versichern. Dies trifft unter bestimmten
Wer sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lässt, hat kaum eine Chance zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. Nachdem das 55. Lebensjahr vollendet ist, wird ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Freiberufler
und Selbstständige, unabhängig von der Höhe ihres Einkommensb) Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt
c) Beihilfeberechtigte Personen wie Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte
d) Ärzte und Studenten im Praktikum können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen
e) Privatversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt
Tritt die Versicherungspflicht wieder ein, weil das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, kann sich der privat Versicherte von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich auch weiterhin privat versichern. Dies trifft unter bestimmten
Voraussetzungen
auch für Arbeitslose oder Teilzeitarbeiter zu, die bereits privat versichert sind.Wer sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lässt, hat kaum eine Chance zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. Nachdem das 55. Lebensjahr vollendet ist, wird ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
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