Private Krankenversicherung Lexikon
Privat versichert
Nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer können privat versichert werden, wenn das Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, die regelmäßig angehoben wird. Mittlerweile reicht es nicht mehr aus, die Versicherungspflichtgrenze einmalig zu überschreiten, sondern es muss abzusehen sein, dass diese Grenze auch in den folgenden 12 Monaten überschritten wird, um die gesetzliche Krankenversicherung verlassen zu dürfen.
Wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt und man wieder versicherungspflichtig wird, kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nach Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich ausgeschlossen.
Wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt und man wieder versicherungspflichtig wird, kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nach Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich ausgeschlossen.
Privat versichert
werden können unabhängig vom Einkommen Beamte und Selbstständige, aber auch Studenten, Ärzte, Künstler und Publizisten, wenn sie sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen. Da sich gesetzlich Versicherte nicht voll privat versichern können, aber auf bestimmte Leistungen nicht verzichten wollen, gibt es die Möglichkeit, eine privateZusatzversicherung
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