Private Krankenversicherung Lexikon
Qualitätskriterien
Um die Qualität der einzelnen Versicherungsangebote von privaten Krankenversicherungen (PKV) zu verbessern, hat der Gesetzgeber im § 257 2a SGB V
Werden diese
Qualitätskriterien
vorgeschrieben, die wiederum Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung haben.Qualitätskriterien
der privaten Krankenversicherung sind:- die Krankenversicherung darf nicht mit Versicherungspartnern betrieben werden, die ihren Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben
- auf das ordentliche Kündigungsrecht ist vertraglich zu verzichten
- der Versicherer ist verpflichtet, den größten Teil der Überschüsse aus dem Versicherungsgeschäft zugunsten der Versicherten zu nutzen
- das Versicherungsunternehmen muss einen
Basistarif
entsprechend § 12 Abs. 1a des Versicherungsgesetzes anbieten - die Krankenversicherung ist nach Art einer Lebensversicherung zu betreiben und muss bei der Beitragskalkulation das steigende Krankheitsrisiko im Alter berücksichtigen
Werden diese
Qualitätskriterien
vom Versicherungsunternehmen erfüllt, kann die zuständige Aufsichtsbehörde dies schriftlich bestätigen. Mit dieser Bescheinigung muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeberzuschuss beim Arbeitgeber beantragen. Werden dieQualitätskriterien
nicht erfüllt, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz kündigen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für versicherungsfreie Personen wieFreiberufler
und Selbstständige.zurück