Private Krankenversicherung Lexikon
Rechtsgrundlagen der PKV
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es auch Rechtsgrundlagen bei der Privaten Krankenversicherung (PKV), denen die Versicherungsnehmer unterliegen.
Wenn ein Vertrag für den Versicherten individuell aufgesetzt wird, gelten die darin aufgeführten Leistungen und Beiträge. Aber nur dann, wenn diese Bedingungen im Vertrag festgelegt wurden und den
Rechtsgrundlagen der PKV
:- AVB = Allgemeine
Versicherungsbedingungen
- AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen
- VAG = Versicherungsaufsichtsgesetz
- VVG = Versicherungsvertragsgesetz
- HGB = Handelsgesetzbuch
- BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
Tarifbedingungen
= besonders vertraglich festgelegte Vereinbarungen
Rechtsgrundlagen der PKV
entsprechen. Abweichende Tarifbestimmungen und Bestimmungen zu Kündigungsfristen und Kündigung sind ausschließlich im Vertrag aufgeführt.zurück