Private Krankenversicherung Lexikon

Rechtsgrundlagen der PKV

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es auch Rechtsgrundlagen bei der Privaten Krankenversicherung (PKV), denen die Versicherungsnehmer unterliegen.

Rechtsgrundlagen der PKV

:

  • AVB = Allgemeine

    Versicherungsbedingungen

  • AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • VAG = Versicherungsaufsichtsgesetz
  • VVG = Versicherungsvertragsgesetz
  • HGB = Handelsgesetzbuch
  • BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
  • Tarifbedingungen

    = besonders vertraglich festgelegte Vereinbarungen
Wenn ein Vertrag für den Versicherten individuell aufgesetzt wird, gelten die darin aufgeführten Leistungen und Beiträge. Aber nur dann, wenn diese Bedingungen im Vertrag festgelegt wurden und den

Rechtsgrundlagen der PKV

entsprechen. Abweichende Tarifbestimmungen und Bestimmungen zu Kündigungsfristen und Kündigung sind ausschließlich im Vertrag aufgeführt.


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