Private Krankenversicherung Lexikon

Rehabilitaion

Eine der wesentlichen Bereiche der gesundheitlichen Versorgung ist die Rehabilitation, die zur Wiederherstellung oder dem Erhalt von sozialen, beruflichen oder körperlichen Fähigkeiten dient und in Reha-

Kliniken

oder als ambulante Maßnahme zu erhalten sind. Die Leistungen der Rehabilitation werden in 3 Gruppen eingeteilt, der sozialen, beruflichen und medizinischen Rehabilitation.

Die Maßnahmen der Rehabilitation gehören zu den Aufgaben der folgenden Sozialversicherungsträger:
  • Träger der Sozialhilfe
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit /

    Berufsgenossenschaften


Die medizinisch notwendigen Maßnahmen der Rehabilitation werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert, vor allem Leistungen für Jugendliche und Kinder, aber nicht für Rentner oder berufstätige Erwachsene. Alle Kosten der ambulanten oder stationären Rehabilitation werden vom zuständigen Leistungsträger getragen, allerdings ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag an die Krankenkasse zu leisten, die auf höchstens 42 Kalendertage begrenzt ist.


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