Private Krankenversicherung Lexikon

Reisekrankenversicherung

Damit bei Erkrankung oder

Unfall

im Ausland ein ausreichender Schutz vor möglichen Kosten besteht, kann eine

Reisekrankenversicherung

abgeschlossen werden. Ausland sind alle Länder außerhalb des Heimatlandes.

Abhängig vom Tarif sind die Leistungen einer

Reisekrankenversicherung

. Folgende Basisleistungen muss jedoch jede

Reisekrankenversicherung

erbringen:
  • Rettungs-, Bergungs- oder Suchkosten
  • Bestattungskosten im Todesfall oder Überführungskosten
  • den Krankenrücktransport
  • die ambulante ärztliche

    Heilbehandlung

  • die Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus
  • schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen, Reparaturen sowie simple Zahnfüllungen
  • die komplett entstandenen Kosten für Verbandsmaterial und Arzneien

Der Versicherungsschutz einer

Reisekrankenversicherung

wird meistens relativ günstig angeboten. Die Dauer der Tarife liegt normalerweise bei einem Jahr. Wichtig ist, dass die

Reisekrankenversicherung

vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen wird,

Wartezeiten

für den Antragsteller bestehen bei diesen Tarifen nicht.


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