Private Krankenversicherung Lexikon
Rezeptgebühr
Die
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mussten keine
Rezeptgebühr
wurde mittlerweile in Deutschland durch Zuzahlungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgelöst, zuvor war dieRezeptgebühr
eine Zuzahlung der gesetzlich Versicherten für Medikamente, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben wurden. DieRezeptgebühr
wurde von den Krankenkassen eingezogen und zwar über die Apotheke, die das Medikament abgegeben hat. Bei chronischen Erkrankungen und besonderen Härtefällen war die Befreiung von derRezeptgebühr
möglich.Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mussten keine
Rezeptgebühr
für Heil- undArzneimittel
bezahlen, wenn die Kosten derHeilbehandlung
nach einem Schul- oderArbeitsunfall
von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wurde.zurück