Private Krankenversicherung Lexikon

Rezeptgebühr

Die

Rezeptgebühr

wurde mittlerweile in Deutschland durch Zuzahlungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgelöst, zuvor war die

Rezeptgebühr

eine Zuzahlung der gesetzlich Versicherten für Medikamente, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben wurden. Die

Rezeptgebühr

wurde von den Krankenkassen eingezogen und zwar über die Apotheke, die das Medikament abgegeben hat. Bei chronischen Erkrankungen und besonderen Härtefällen war die Befreiung von der

Rezeptgebühr

möglich.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mussten keine

Rezeptgebühr

für Heil- und

Arzneimittel

bezahlen, wenn die Kosten der

Heilbehandlung

nach einem Schul- oder

Arbeitsunfall

von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wurde.


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