Private Krankenversicherung Lexikon

Risikozuschlag

Ist ein Antragsteller durch Vorerkrankungen ein überdurchschnittliches Versicherungsrisiko für private Krankenversicherungen, so hat der Versicherer dadurch ein höheres Wagnis und hat die Möglichkeit, die Annahme des Antrages von besonderen Bedingungen abhängig zu machen oder den Antragsteller abzulehnen. Die besonderen Bedingungen werden durch den

Risikozuschlag

abgedeckt, der zu einem höheren

Beitrag

bei gleicher Leistung führt. Darüber hinaus kann die Versicherung durch Ausschluss bestimmter Leistungen das Risiko ausgleichen.

Welche

Risikozuschlag

Variante der Versicherer wählt, ist von mehreren Faktoren und den unterschiedlichen Risiken abgängig. Wird ein

Risikozuschlag

vereinbart, muss der Versicherte den Bedingungen ausdrücklich zustimmen. Nachträglich ist der

Risikozuschlag

nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung Vorerkrankungen nachweislich verschwiegen wurden. Der

Risikozuschlag

gilt normalerweise für die komplette Vertragsdauer. Tritt aber eine zeitlich begrenzte Beeinträchtigung ein, kann der

Risikozuschlag

befristet für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.
Risiken werden in der privaten Krankenversicherung entweder subjektiv oder objektiv definiert:

  • Subjektives Risiko sind die Gefahrenmomente, die vom persönlichen Verhalten des Antragstellers abhängig sind wie die Ehrlichkeit des Antragstellers, die Einstellung zur Krankheit, die soziale Stellung, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse.
  • Objektives Risiko bedeutet unterschiedliche äußere Umstände wie Geschlecht, Beruf, Alter, aktueller Gesundheitszustand, Wohnort, Operationen etc.


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