Private Krankenversicherung Lexikon

Rückdatierung

Rückdatierung

bedeutet die Möglichkeit, den technischen Versicherungsbeginn der privaten Krankenversicherung zurückzuverlegen, wobei die

Rückdatierung

maximal 2 Monate betragen kann.

Unter diesen Bedingungen kann die

Rückdatierung

erfolgen:

Allerdings muss unmittelbar im Anschluss der

Rückdatierung

eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen werden. Erst dann kann die Wartezeit angerechnet werden.


zurück