Private Krankenversicherung Lexikon
Rückdatierung
Rückdatierung
bedeutet die Möglichkeit, den technischen Versicherungsbeginn der privaten Krankenversicherung zurückzuverlegen, wobei dieRückdatierung
maximal 2 Monate betragen kann.Unter diesen Bedingungen kann die
Rückdatierung
erfolgen:- nach der Eheschließung zur
Mitversicherung
des Ehegatten im Sinne derEhegattennachversicherung
- ab dem Zeitpunkt der Geburt eines Kindes oder eine
Adoption
- beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oder freien
Heilfürsorge
zur privaten Krankenversicherung
Allerdings muss unmittelbar im Anschluss der
Rückdatierung
eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen werden. Erst dann kann die Wartezeit angerechnet werden.zurück