Private Krankenversicherung Lexikon

Rücklagen

Rücklagen

sind für bestimmte zukünftige Zwecke reservierte Überschüsse aus wirtschaftlicher Tätigkeit und treten bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen bei Kommunen und bei Kapitalgesellschaften mit konstantem Eigenkapital auf.

Bei den Kapitalgesellschaften sind die

Rücklagen

ein Teil des Eigenkapitals und dienen der Selbstfinanzierung und der Stärkung der Eigenkapitalbasis, z.B. der Finanzierung von Investitionen und der Deckung von Verlusten. Für deutsche Aktiengesellschaften schreibt das Aktiengesetz im § 150 sogar vor, dass 10% des Grundkapitals für

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zur Verlustdeckung gebildet werden müssen.

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dürfen auch von Vereinen und Stiftungen gebildet werden, allerdings darf nur ein kleiner Teil ihrer Einkünfte aus Vermögenserträgen und Gewinnen, aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und aus Spenden den

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zugeführt werden. Diese Mittel müssen zeitnah verwendet werden. Ausnahmen sind Zuwendungen und Erbschaften, damit können auch Vereine und Stiftungen ein eigenes Vermögen aufbauen und erhalten.
In den Kommunen werden

Rücklagen

gesondert als allgemeine

Rücklagen

und als Sonderrücklagen ausgewiesen. Die allgemeinen

Rücklagen

sind eine Sammelrücklage, die folgende Zwecke erfüllt:

  • Sicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
  • Ansammlung von Mitteln zur Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt
  • Tilgung von Krediten
  • Ausgleich des Verwaltungshaushaltes


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