Private Krankenversicherung Lexikon

Ruhensversicherung

Einige private Versicherungsunternehmen bieten als spezielles Angebot die

Ruhensversicherung

an, bei deren inkrafttreten der Versicherungsschutz ruht. Grundsätzlich besteht auch bei Arbeitslosigkeit die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Versicherte aus diesem oder anderem Grund nicht imstande ist, seiner Beitragsverpflichtung nachzukommen, können beiderseitige Rechte für einen bestimmten Zeitraum ruhen.

Die

Ruhensversicherung

kann unterschiedlich lange dauern, das ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Wenn jedoch über die Dauer der

Ruhensversicherung

der private Versicherungsvertrag bestehen bleiben soll, ist eine

Anwartschaftsversicherung

beim Versicherer abzuschließen.

Im Gegensatz zur

Anwartschaftsversicherung

ist die

Ruhensversicherung

beitragsfrei. Dauert der zahlungsunfähige Zeitraum aber länger als ein halbes Jahr, wird nach wieder inkraftsetzen der Versicherung ein

Beitragszuschlag

erhoben, um zwischenzeitlich versäumte Altersrückstellungen zu begleichen. Würde während der Ruhenszeit ein

Versicherungsfall

eintreten, werden keine Leistungen zugestanden, erst wenn die

Ruhensversicherung

abgelaufen ist, müssen Versicherer und Versicherungsnehmer den tariflich vereinbarten Rechten und Pflichten wieder nachkommen.


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