Private Krankenversicherung Lexikon

Sachleistungsprinzip

Das

Sachleistungsprinzip

wird in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verwendet. Dahinter steht das Prinzip der Bereitstellung bestimmter Leistungen durch die Krankenkasse für den Versicherten oder dessen mitversicherten Familienangehörigen. Dabei nimmt der Versicherte oder dessen Angehörige Behandlungsleistungen der Krankenversicherung in Anspruch, ohne diese Leistungen direkt selber zu bezahlen.

Mittels

Sachleistungsprinzip

werden Anwendungen und

Hilfsmittel

immer von den Krankenkassen übernommen und durch die Versicherung bezahlt. Die Leistungen bestehen meistens aus Naturalien, in der Regel aus der Bereitstellung von medizinischen Sachleistungen und Materialien.

Im Gegensatz zum

Sachleistungsprinzip

steht das Prinzip der Kostenerstattung, bei der die Krankenkassen ihre Leistungen in Form von Geldleistungen und Finanzierungen erbringen. Die Ausgaben der Versicherten, die im Laufe einer Krankenbehandlung anfallen und zu entrichten sind, werden komplett oder teilweise wieder erstattet, vor allem für ärztliche Leistungen und Medikamente. Das

Sachleistungsprinzip

oder die Kostenerstattung kann von allen Versicherten oder deren Familienangehörigen in Anspruch genommen werden, wenn sie sich durch eine elektronischen Gesundheitskarte oder einen Überweisungsschein ausweisen können.


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