Private Krankenversicherung Lexikon

Scheidungsvoraussetzungen

Die

Scheidungsvoraussetzungen

sind dann gegeben, wenn auf

Antrag

eines Ehepartners oder beider Partner die Scheidung eingereicht wird, weil die Ehe als gescheitert anzusehen ist, denn dies ist nach dem 1977 in Kraft getretenen Zerrüttungsprinzip der einzige Scheidungsgrund.

Es wird generell nicht mehr danach gefragt, ob sich ein Ehepartner schuldhaft verhalten hat, da ein Verschulden für den Bruch einer Beziehung nie exakt abgewogen werden kann. Der Hauptgrund für das Scheitern der Ehe liegt in charakterlichen Unterschieden, dem Auseinanderleben und Auseinanderentwickeln sowie erloschener Zuneigung.

Die

Scheidungsvoraussetzungen

für das Scheitern einer Ehe sind dann gegeben, wenn die Ehepartner mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben - in der Absicht, sich scheiden zu lassen.

Wenn beide die Scheidung wollen, verkündet der Familienrichter das Urteil. In diesem Fall geht er davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Wenn aber ein Partner an der Ehe festhält und nach Ermessen des Familienrichters die Chance auf eine Rettung der Ehe besteht, kann er die Trennung auf 3 Jahre verlängern.
Weitere Punkte der

Scheidungsvoraussetzungen

sind:



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