Private Krankenversicherung Lexikon
Scheinselbstständigkeit
Die ausschlaggebenden Kriterien einer
Unternehmerisches Handeln beinhaltet die Leistungserbringung auf eigene Rechnung und in eigenem Namen, außerdem die Entscheidungsgewalt über:
Scheinselbstständigkeit
sind vielfältig. Das wichtigste Merkmal ist aber die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, also unternehmerische Risiken getragen, unternehmensbedingte Chancen genutzt und Eigenwerbung betrieben werden.Unternehmerisches Handeln beinhaltet die Leistungserbringung auf eigene Rechnung und in eigenem Namen, außerdem die Entscheidungsgewalt über:
- eigene Werbeentwicklung und Methoden
- selbstständige Kundenakquisition
- Festlegung von Verkaufs- und Einkaufskonditionen
- Einsatz von eigenen Arbeitsgeräten und Kapital
- personelle Fragen wie Einstellungen, Entlassungen und Vorstellungsgespräche
In Deutschland ist § 7 SGB IV für die Regelungen und Einstufungen zur
Scheinselbstständigkeit
zuständig. Als Kriterium für die Eingliederung als Scheinselbstständiger sieht das Gesetz vor allem die Abhängigkeit vom Auftraggeber durch die Art der Tätigkeit und wie weit Weisungen des Auftraggebers ausgeführt werden. Darüber hinaus sind Faktoren wie Art und Weise der Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit, Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen, wichtig.zurück