Private Krankenversicherung Lexikon

Schlichtungsstelle

Allgemein ist die

Schlichtungsstelle

eine Einrichtung von Vereinen oder Verbänden, um außergerichtlich Streitfälle zu behandeln. In anderen Branchen wird die

Schlichtungsstelle

auch Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht genannt und neben der ärztlichen

Schlichtungsstelle

gibt es noch die

Schlichtungsstelle

für Kreditinstitute, für das Versicherungswesen, für den öffentlichen Fernverkehr, für das Kraftfahrzeuggewerbe, für Telefondienste, für Reisen und die

Schlichtungsstelle

des Vereins sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e.V.

Patienten haben z.B. die Möglichkeit, bei vermuteten Kunst- oder Behandlungsfehlern anstelle einer Klage die jeweils für das Bundesland zuständige Gutachter- oder

Schlichtungsstelle

anzurufen. Hier wird dann geprüft, ob wirklich ein Behandlungsfehler vorliegt und die Arzthaftpflichtversicherung die erforderlichen Leistungen übernehmen muss. Diese

Schlichtungsstelle

ist dann mit entsprechenden Fachärzten sowie einem Jurist als Vorsitzenden besetzt.

Wird ein Anspruch anerkannt und geltend gemacht, bemüht sich die

Schlichtungsstelle

, diesen in Zusammenarbeit mit der Haftpflichtversicherung des Arztes, die ebenfalls in der

Schlichtungsstelle

vertreten sind, zu schlichten. Allerdings ist das Verfahren für alle Beteiligten freiwillig und die Entscheidung unverbindlich. Die Verjährung wird durch den Einsatz der

Schlichtungsstelle

nicht unterbrochen, wenn aber der Arzt am Verfahren teilnimmt, wird die Dauer des Verfahrens bei der Verjährungsfrist berücksichtigt.
Die ärztliche

Schlichtungsstelle

gibt es in den Städten: Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hannover, Mainz, München, Münster, Saarbrücken und Stuttgart.


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