Private Krankenversicherung Lexikon

Sehhilfen

Sehhilfen

sind optische Geräte und Objekte, durch die ein Ausgleich oder Kompensation einer vorhandenen Sehschwäche gewährleistet werden kann. Zuständig für den Verkauf und Vertrieb von

Sehhilfen

sowie das Ermitteln einer Sehschwäche ist die Berufsgruppe der Optiker.

Die bekanntesten

Sehhilfen

sind:

  • Brille
  • Kontaktlinsen
  • Lupe
  • Fernglas
  • Lupenstein
  • Bildschirmlesegerät
  • Monokel

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) benötigen eine ärztliche Verordnung für das Tragen einer Sehhilfe, um einen Zuschuss für eine Brille zu gewähren, wobei der Schweregrad der Sehschwäche (Dioptrien) ausschlaggebend ist. Das bedeutet, dass Brillen bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit erst ab 6,25 Dioptrien bezuschusst werden. Auch bei einer Hornhautverkrümmung ab einem Wert von 4,25 Dioptrien kann mit einer Bezuschussung gerechnet werden, allerdings nur, wenn die Sehkraft unter 30% liegt. Kontaktlinsen werden in der Regel erst ab einem Dioptrienwert von 8,00 bezuschusst. Menschen mit sehr starken Sehbehinderungen, die mit Sehhilfe nur ein Sehvermögen von 30% erhalten, bekommen diese komplett von der Krankenkasse bezahlt.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) entscheiden Tarife über das Angebot und die Leistungen der Krankenversicherung, die für

Sehhilfen

gezahlt werden. Der Kunde wählt also den für ihn passenden Tarif aus, aber bei Neuaufnahme in die private Krankenversicherung müssen Sehprobleme angegeben werden, was zu einem Kostenanstieg der Beiträge führen kann. Diese Leistung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, allerdings müssen Besuche beim Augenarzt auf jeden Fall übernommen werden.


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