Private Krankenversicherung Lexikon
Selbstbeteiligung
Der Begriff
Die Privatversicherung entrichtet nur diejenigen Leistungen, die über die
Selbstbeteiligung
bzw. Kostenbeteiligung bezeichnet einen Prozess im Versicherungswesen, bei welchem der Versicherungsnehmer imVersicherungsfall
einen bestimmten Anteil der Kosten selber tragen muss. DieSelbstbeteiligung
wird in einem prozentualen oder absoluten Anteil gesetzlich festgelegt und wird vertraglich vereinbart.Die Privatversicherung entrichtet nur diejenigen Leistungen, die über die
Selbstbeteiligung
hinausgehen. So können Versicherungen ihre Leistungen mit einer wesentlich günstigeren Prämie anbieten. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt generell das Erstattungsprinzip, der Versicherte erhält im Falle einerSelbstbeteiligung
keine Erstattungsleistungen. Durch den Selbstbehalt erreicht der Versicherungsnehmer, dass kleinere Rechnungen nicht mit ihm abgerechnet werden, so können Verwaltungskosten eingespart werden.Viele private Krankenversicherungen bieten den Versicherungsnehmern bei Nichtinanspruchnahme der jeweiligen
Die
Versicherungsleistungen
auch eine Rückzahlung der Beiträge an. Bei der privaten Krankenkasse muss nach wie vor eine wesentlich geringereSelbstbeteiligung
entrichtet werden als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die private Krankenversicherung schneidet an dieser Stelle also wesentlich besser ab. Auch der Umfang an anderen medizinischen Leistungen ist äußert hoch, dafür müssen jedoch zumeist höhere Beiträge gezahlt werden.Die
Selbstbeteiligung
von Patienten besitzt mehrere Hintergründe, in erster Linie soll diese die Kosten dämpfen. So werden nicht nur die Ausgaben der Versicherungsträger minimiert, sondern auch die Versicherungsnehmer von Gesundheitsleistungen abgeschirmt. Umso höher dieZuzahlungen
sind, desto höher ist die Anzahl von Personen, die ihre Gesundheitsleistungen nicht in Anspruch nehmen. Dieser Effekt ist allerdings noch sehr umstritten, allgemein wird er als Steuerungseffekt bezeichnet.zurück