Private Krankenversicherung Lexikon

Selbstbeteiligung

Der Begriff

Selbstbeteiligung

bzw. Kostenbeteiligung bezeichnet einen Prozess im Versicherungswesen, bei welchem der Versicherungsnehmer im

Versicherungsfall

einen bestimmten Anteil der Kosten selber tragen muss. Die

Selbstbeteiligung

wird in einem prozentualen oder absoluten Anteil gesetzlich festgelegt und wird vertraglich vereinbart.

Die Privatversicherung entrichtet nur diejenigen Leistungen, die über die

Selbstbeteiligung

hinausgehen. So können Versicherungen ihre Leistungen mit einer wesentlich günstigeren Prämie anbieten. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt generell das Erstattungsprinzip, der Versicherte erhält im Falle einer

Selbstbeteiligung

keine Erstattungsleistungen. Durch den Selbstbehalt erreicht der Versicherungsnehmer, dass kleinere Rechnungen nicht mit ihm abgerechnet werden, so können Verwaltungskosten eingespart werden.

Viele private Krankenversicherungen bieten den Versicherungsnehmern bei Nichtinanspruchnahme der jeweiligen

Versicherungsleistungen

auch eine Rückzahlung der Beiträge an. Bei der privaten Krankenkasse muss nach wie vor eine wesentlich geringere

Selbstbeteiligung

entrichtet werden als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die private Krankenversicherung schneidet an dieser Stelle also wesentlich besser ab. Auch der Umfang an anderen medizinischen Leistungen ist äußert hoch, dafür müssen jedoch zumeist höhere Beiträge gezahlt werden.

Die

Selbstbeteiligung

von Patienten besitzt mehrere Hintergründe, in erster Linie soll diese die Kosten dämpfen. So werden nicht nur die Ausgaben der Versicherungsträger minimiert, sondern auch die Versicherungsnehmer von Gesundheitsleistungen abgeschirmt. Umso höher die

Zuzahlungen

sind, desto höher ist die Anzahl von Personen, die ihre Gesundheitsleistungen nicht in Anspruch nehmen. Dieser Effekt ist allerdings noch sehr umstritten, allgemein wird er als Steuerungseffekt bezeichnet.


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