Private Krankenversicherung Lexikon
Subsidiarität
Soll im Versicherungswesen ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet werden, kommt die
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben eine
Subsidiarität
zum Einsatz, die das Rangverhältnis zwischen zwei oder mehreren Versicherungsgesellschaften festlegt. Mit Hilfe derSubsidiarität
wird die Abfolge bei der Inanspruchnahme vonVersicherungsleistungen
vorgegeben: also wer zuerst in Anspruch genommen wird und die dann folgenden Leistungsträger. Manchmal wird über die Subsidiaritätsklausel in den allgemeinenVersicherungsbedingungen
die Deckung von Versicherungsansprüchen ausgeschlossen, wenn die Leistungserbringung bereits durch eine andere Versicherung erfolgt.Die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben eine
Subsidiarität
im § 5 Abs. 3 (Musterbedingungen) derKrankenhaustagegeld
- und Krankheitskostenversicherung für den Fall vereinbart, dass bei bestehenden Leistungsansprüchen eines privat Versicherten aus einer gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung aufUnfall
- oderHeilfürsorge
nur die Leistungsansprüche geltend gemacht werden können, die trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Ausnahme sind hier die Leistungsansprüche aufKrankenhaustagegeld
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