Private Krankenversicherung Lexikon

Suchthilfe

Um mit der

Suchthilfe

starten zu können, muss als erstes die

Diagnose

des Abhängigkeitssyndroms gestellt werden, das sich durch wiederholte Einnahme von psychotropen Substanzen entwickelt.

Zur Feststellung der Sucht müssen mindestens 3 der folgenden Kriterien gemeinsam erfüllt sein:

a) fortdauernder Gebrauch der Substanz trotz eintretender schädlicher Folgen
b) fortschreitende Vernachlässigung anderer Verpflichtungen, Interessen oder Aktivitäten
c) Bedarf immer größerer Mengen, damit die gewünschte Wirkung eintritt
d) körperliche Entzugssymptome
e) Schwierigkeiten, die Einnahme zu kontrollieren
f) starkes, unüberwindbares Verlangen, die Substanz einzunehmen

Sucht wird als eine Gruppe von kognitiven, verhaltensbezogenen und körperlichen Symptomen definiert, die sich nach immer wiederkehrender Einnahme psychotroper Substanzen entwickelt. Hier muss die

Suchthilfe

ansetzten, um das unüberwindbare Verlangen, sich die Substanz zuzuführen, zu lindern.

Sucht bzw.

Suchthilfe

wird in 4 verschiedene Gebrauchsklassen definiert:

a) schädlicher Gebrauch, z.B. psychische Störungen, Zellschäden
b) dysfunktionaler Gebrauch, z.B. soziale Anforderungen können nicht mehr erfüllt werden
c) gefährlicher Gebrauch, z.B. wahrscheinlich schädliche Folgen für den Konsumenten
d) unerlaubter Gebrauch, ist von der Gesellschaft nicht tolerierter Gebrauch


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