Private Krankenversicherung Lexikon
Suchtklausel
Die
In der
In den Musterbedingungen der heutigen
Suchtklausel
besagt, dass alle Krankheiten und deren entstehenden Folgekosten vom Versicherungsschutz derKrankenhaustagegeld
- und Krankheitskostenversicherungen ausgeschlossen sind, wenn diese durch eine Sucht verursacht wurden. Die Begründung für dieSuchtklausel
ist, dass die Entschädigungsleistungen und Behandlungsfolgen bei Suchtkranken unvorhersehbar sind und diese Sucht durch die Erstattung aller Kosten nicht noch weiter gefördert wird.In der
Suchtklausel
wird Sucht definiert, wenn die Person von einem oder mehreren Suchtmitteln, anderen Personen oder Verhaltensweisen abhängig ist und die Süchtigen ohne das Suchtmittel nicht mehr leben können. Allgemein zählt zur Sucht die Abhängigkeit von Drogen, Nikotin und Alkohol, aber auch Suchtformen wie Ess- und Brechsucht sowie Sucht nach Beziehungen werden dazugezählt.In den Musterbedingungen der heutigen
Suchtklausel
werden nur noch Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren von der Erstattung ausgeschlossen, sodass alle unmittelbarenUnfall
- und Krankheitsfolgen der Sucht vom Versicherungsschutz umfasst werden.zurück