Private Krankenversicherung Lexikon

Suchtprävention

Suchtprävention

, auch Drogenprävention genannt, bezeichnet einerseits Maßnahmen zur Verhinderung des Konsums legaler und illegaler Drogen, und andererseits Maßnahmen, die Gesundheitsschäden durch den Konsum vorbeugen.

Suchtprävention

wird nach der Zielsetzung und den unterschiedlichen Zeitpunkten des Einsetzens in 3 Bereiche unterteilt: die primäre, sekundäre und tertiäre

Suchtprävention

.

Die primäre

Suchtprävention

befasst sich mit Maßnahmen der Konsumvermeidung bei Menschen, die noch nie Drogen konsumiert haben. Dazu gehören die sachliche Aufklärung durch Kampagnen wie zum Beispiel:

  • Drogenaufklärung bei besonders gefährdeten Bevölkerungs- und Altersgruppen und staatliche Interventionsmöglichkeiten
  • Internetauftritte und Broschüren
  • Alternativen schaffen
  • lokale Konsumverbote
  • Werbeverbote
  • Verkaufsort
  • Beratungspflicht
  • Warnhinweise und Beipackzettel
  • Altersfreigaben
  • Besteuerung

Die sekundäre

Suchtprävention

befasst sich mit rückfallverhütenden und rehabilitierenden Maßnahmen bei Menschen, die bereits Drogen konsumiert und ihr Drogenproblem überwunden haben. Vorrangig sind:

  • Vermeidung von Abhängigkeit sowie Missbrauch und Verhinderung eines erneuten Auftretens
  • Vermeidung und Verringerung gesundheitlicher Schäden
Die tertiäre

Suchtprävention

beinhaltet alle Drogen- und Therapiehilfsangebote, zum Beispiel:

  • Selbsthilfegruppen
  • Drogenentzug

    in einer

    Suchtklinik

  • Drogensubstitution mit beispielsweise Methadon
  • Heroinabgabe an Süchtige in Drogenkonsumräumen


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