Private Krankenversicherung Lexikon

Tagespflege

Die typische

Tagespflege

findet in einer Pflegeeinrichtung statt. Betroffene werden am Tag gut betreut und kehren am Abend wieder in ihr Zuhause zurück, wo sich die Angehörigen um den Pflegebedürftigen kümmern. Daneben bieten ambulante Pflegedienste eine

Tagespflege

an.

Der Zuschuss, den die

Pflegekasse

zahlt, ist abhängig vom jeweiligen

Pflegegrad

. Beim

Pflegegrad

1 erhält der Betroffene noch keinen Zuschuss. Möchte er trotzdem

Tagespflege

in Anspruch nehmen, kann er dazu seinen

Entlastungsbetrag

einsetzen. Beim

Pflegegrad

2 hat man einen Anspruch von 814 Euro, beim

Pflegegrad

3 sind es 1.423 Euro. Beim

Pflegegrad

4 können 1.737 Euro beansprucht werden und beim

Pflegegrad

5 2.120 Euro.

Zur Pflege gehört nicht nur die Betreuung in der jeweiligen Einrichtung, sondern auch der Transport von und zu der Pflegeeinrichtung. Der Zuschuss bezieht sich dabei nur auf die Betreuungskosten. Eventuell anfallende Unterkunftskosten und Essensgeld bezahlt der Pflegebedürftige selbst.


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