Private Krankenversicherung Lexikon

Treuhänder

Der

Treuhänder

ist eine juristische oder natürliche Person, der im privatrechtlichen Rahmen eines Vertrages ein bestimmtes Recht übertragen wird und damit die Treuhandschaft zur Verfügung gestellt wird. Der

Treuhänder

dient als Mittelsmann zwischen verschiedenen Parteien, von denen er auch gewählt wird. Der Begriff

Treuhänder

kommt aus dem Rechtswesen, dabei muss es sich um einen sachkundigen Experten handeln, der außerdem vertrauenswürdig und unparteiisch sein muss.

Kann ein Vertrag nicht sogleich abgeschlossen werden, übernimmt ein

Treuhänder

die Vertragsangelegenheiten, wenn es sich um große Summen handelt und der

Treuhänder

als Mittelsmann den Vertragsabschluss überwacht. Als

Treuhänder

werden meist Notare oder Kreditinstitute berufen, die neben solchen Vertragsangelegenheiten auch  Testamentsvollstreckungen übernehmen. Darüber hinaus werden seine Dienste bei Treuhandverfahren benötigt, die bei Einigungsschwierigkeiten oder Koalitionen zwischen Versicherungsunternehmen zustande kommen.


zurück