Private Krankenversicherung Lexikon

Unfall

Als

Unfall

bezeichnen die Krankenversicherungen einen unvorhersehbaren Vorfall mit gesundheitlichen Schäden der Beteiligten. Beim

Unfall

unterscheidet man Arbeitsunfälle, Autounfälle oder

Unfälle

während der Freizeit oder im privaten Haushalt. Wenn ein

Unfall

mit gesundheitlichen Folgen geschehen ist, tritt auf jeden Fall erstmal der Versicherungsschutz der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Kraft, der eine Unfallversicherung mit einschließt. Die Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung und trägt Verantwortung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Sie versucht dann nach dem

Unfall

, die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers wieder herzustellen.

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt in Kraft, wenn sich ein

Unfall

am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignet hat. So sind Verkehrsunfälle mit Taxifahrern im Leistungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung enthalten, allerdings ist nicht jeder

Unfall

am Arbeitsplatz ein Fall für die Unfallversicherung, denn eine genaue Definition zwischen

Arbeitsunfall

und

Berufskrankheit

gibt es nicht.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt die private Unfallversicherung jegliche Kosten von Unfällen im In- und Ausland. Die private Unfallversicherung erbringt in der Regel Kapitalleistungen, die monatlich erbracht werden. Da Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen einen deutlich geringeren Leistungsanspruch bei einem

Unfall

haben, wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese haftet dann für alle Arten von Unfällen, z.B. in der Freizeit, im eigenen Haushalt oder beim Sport.


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