Private Krankenversicherung Lexikon
Unfallanzeige
Das sind die häufigsten Fragen zur
Wer muss die
- Anzeigepflichtig ist der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter
Unfallanzeige
:Wer muss die
Unfallanzeige
erstatten?- Anzeigepflichtig ist der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter
Wie muss die
- Per Post oder mittels Online-Anzeige, wenn der Unfallversicherungsträger dies auf seiner Webseite anbietet
Unfallanzeige
erstattet werden?- Per Post oder mittels Online-Anzeige, wenn der Unfallversicherungsträger dies auf seiner Webseite anbietet
Wer muss von der
- Der verunglückte Mitarbeiter erhält ein Exemplar der
Unfallanzeige
informiert werden?- Der verunglückte Mitarbeiter erhält ein Exemplar der
Unfallanzeige
, ferner der Betriebsrat und die Fachkraft für ArbeitssicherheitWann muss eine
- Wenn ein
Unfallanzeige
erstattet werden?- Wenn ein
Arbeitsunfall
oder ein Wegeunfall den Tod eines Versicherten zur Folge hat oder bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 KalendertagenWohin muss ich die
- 1 Exemplar sind zum zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden, 1 Exemplar bleibt im Unternehmen, falls vorhanden bekommt der Betriebs- oder Personalrat auch 1 Exemplar
Unfallanzeige
senden und in welcher Anzahl?- 1 Exemplar sind zum zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden, 1 Exemplar bleibt im Unternehmen, falls vorhanden bekommt der Betriebs- oder Personalrat auch 1 Exemplar
Innerhalb welcher Frist muss die
- Innerhalb von 3 Tagen nach dem
Unfallanzeige
erstattet werden?- Innerhalb von 3 Tagen nach dem
Unfall
Was ist bei schweren Unfällen, Todesunfällen oder Massenunfällen zu beachten?
-
Nach einem
-
Unfälle
mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden, Massenunfälle und tödlicheUnfälle
müssen sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werdenNach einem
Arbeitsunfall
mit anschließender Arbeitsunfähigkeit muss der Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen, worauf er vom erstbehandelnden Arzt und vom Arbeitgeber hingewiesen werden muss. Der Durchgangsarzt istFacharzt
für Orthopädie oder Chirurgie und verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung mit speziellen Kenntnissen in der Behandlung und Begutachtung von Unfallverletzungen. Aufgrund des Befundes entscheidet der Durchgangsarzt, ob die Folgebehandlung durch einen Kassenarzt oder durch ihn selbst stattfindet.zurück

