Private Krankenversicherung Lexikon
Unfallkasse
Bei der deutschen
Die Versicherten der
Bundesweit ist die
Unfallkasse
(DGUV) handelt es sich um den Versicherungsträger aller Angestellten aus dem öffentlichen Dienst und den daraus entstandenen Unternehmen Deutsche Post und Deutsche Bahn sowie deren Tochterunternehmen aufgeteilt nach Gemeinden, Bund und Ländern.Die Versicherten der
Unfallkasse
setzen sich zusammen aus Arbeitern und Angestellten der Länder, der Gemeinden und des Bundes sowie Studenten, Schüler und Personen, die im öffentlichen Interesse tätig sind und manchmal auch Angehörige von freiwilligen Feuerwehren. DieUnfallkasse
ist nicht für gewerbliche Unternehmen zuständig, hier liegt die Verantwortung bei den einzelnenBerufsgenossenschaften
.Bundesweit ist die
Unfallkasse
aufgeteilt in die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) und dieBerufsgenossenschaft
Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr). Dazu kommt noch mindestens eineUnfallkasse
in den einzelnen Bundesländern, die dort in der Regel für die Versicherten der Gemeinde als auch für die Versicherten des Landes zuständig sind. In den Bundesländern, wo die Zuständigkeit nicht zusammengefasst wird, gibt es jeweils eine einzelneUnfallkasse
.zurück

