Private Krankenversicherung Lexikon
Unfallrente
Die
Da sowohl die
Unfallrente
, z.B. die Verletzten- und Versichertenrente, wird von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht. Wenn ein Anspruch auf gleichartige Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung besteht, wird dieUnfallrente
in voller Höhe gezahlt, die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird dann eventuell gemindert.Unfallrente
und die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung eine Lohnersatzfunktion haben, gibt es Regelungen, dass beide Leistungen zusammen nicht höher sein dürfen als der entgangene Lohn. Die Summe aus derUnfallrente
und aus der gesetzlichen Rentenversicherung darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Passiert dies trotzdem, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den überschreitenden Anteil zum Grenzbetrag gekürzt.zurück

