Private Krankenversicherung Lexikon
Unfallversicherung Leistungen
Durch die gesetzliche
a) pflichtversichert ist:
b) freiwillig versichert ist:
Aus der
Über die
Unfallversicherung Leistungen
in Anspruch nehmen kann, wera) pflichtversichert ist:
- Arbeitnehmer
- Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen
- Studenten
- Schüler
- Auszubildende
- Landwirte
- Pflegepersonen
- Organ- oder Blutspender
- Helfer im Katastrophen- oder Zivilschutz
b) freiwillig versichert ist:
- Selbstständige oder
Freiberufler
- Unternehmer (außer Friseure)
- mitarbeitender Ehepartner
Aus der
Unfallversicherung Leistungen
an Versicherte sind im wesentlichen berufsfördernde und medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigungs- oder Lohnersatzleistungen (Verletztenrente,Verletztengeld
, Hinterbliebenenrente).Über die
Unfallversicherung Leistungen
für die medizinische Behandlung werden als Sachleistung gewährt. Hier stellt der behandelnde Arzt seine Rechnung direkt an die zuständigeBerufsgenossenschaft
, dazu sieht die UV-GOÄ 2001 in der Fassung vom 1. April 2019 für jede Leistungsposition einen festen Wert vor. Das resultierende Honorar unterscheidet sich geringfügig gegenüber der allgemein definiertenHeilbehandlung
, wenn durch die gesetzlicheUnfallversicherung Leistungen
für besondere Heilbehandlungen durchgeführt werden.zurück

