Private Krankenversicherung Lexikon

Verletztengeld

Das

Verletztengeld

ist eine Entgeltersatzleistung gemäß §§ 45 ff. Siebtes Buch

Sozialgesetzbuch

(SGB 7) und gilt als Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Anspruch auf

Verletztengeld

hat, wer durch einen

Arbeitsunfall

anschließend arbeitsunfähig wurde. Die

Auszahlung

von

Verletztengeld

erfolgt durch die Krankenkasse, die wiederum durch die Unfallkassen bzw.

Berufsgenossenschaften

den Auftrag dazu erhalten. Das

Verletztengeld

wird so lange gezahlt, wie der Betroffene aufgrund des Unfalls kein Arbeitsentgelt bezieht.

Damit man das

Verletztengeld

erhält, muss erst der sogenannte Durchgangsarzt aufgesucht werden, der die Behandlung einleitet. Dieser Durchgangsarzt ist in der Regel ein

Facharzt

, der auch entscheidet, ob man in Zukunft zu einem anderen Arzt gehen kann oder weiter von ihm behandelt werden muss.

Das

Verletztengeld

wird für alle Kalendertage gezahlt, also bei Bedarf einen Kalendermonat insgesamt 30 Tage lang. Die Höhe beim

Verletztengeld

ist abhängig vom kalendertäglichen Regelentgelt und beträgt 80% davon, wenn eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschritten wird. Wer mehr verdient, erhält trotzdem 80% der Höchstgrenze. Allerdings darf das normale Nettoarbeitsentgelt dabei nicht überschritten werden, hierbei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt.


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