Private Krankenversicherung Lexikon
Verletztengeld
Das
Damit man das
Das
Verletztengeld
ist eine Entgeltersatzleistung gemäß §§ 45 ff. Siebtes BuchSozialgesetzbuch
(SGB 7) und gilt als Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Anspruch aufVerletztengeld
hat, wer durch einenArbeitsunfall
anschließend arbeitsunfähig wurde. DieAuszahlung
vonVerletztengeld
erfolgt durch die Krankenkasse, die wiederum durch die Unfallkassen bzw.Berufsgenossenschaften
den Auftrag dazu erhalten. DasVerletztengeld
wird so lange gezahlt, wie der Betroffene aufgrund des Unfalls kein Arbeitsentgelt bezieht.Damit man das
Verletztengeld
erhält, muss erst der sogenannte Durchgangsarzt aufgesucht werden, der die Behandlung einleitet. Dieser Durchgangsarzt ist in der Regel einFacharzt
, der auch entscheidet, ob man in Zukunft zu einem anderen Arzt gehen kann oder weiter von ihm behandelt werden muss.Das
Verletztengeld
wird für alle Kalendertage gezahlt, also bei Bedarf einen Kalendermonat insgesamt 30 Tage lang. Die Höhe beimVerletztengeld
ist abhängig vom kalendertäglichen Regelentgelt und beträgt 80% davon, wenn eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschritten wird. Wer mehr verdient, erhält trotzdem 80% der Höchstgrenze. Allerdings darf das normale Nettoarbeitsentgelt dabei nicht überschritten werden, hierbei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt.zurück