Private Krankenversicherung Lexikon
Versicherung Ausland
Grundsätzlich werden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur im Inland erbracht, es gibt jedoch Ausnahmen durch zwischen- und überstaatliche Regelungen bei
a) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gibt es nach den EWG-Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Möglichkeit der Krankenbehandlung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe (EU-Mitgliedstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern).
b) Auch für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten die oben genannten Regelungen (EWR-Staaten sind: alle EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein und Norwegen).
c) Mit anderen Ländern wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen (andere Länder sind: Mazedonien, Serbien, Schweiz).
Vor dem Urlaub in den oben genannten Ländern sollte mit der Krankenkasse über die
Versicherung Ausland
.a) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gibt es nach den EWG-Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Möglichkeit der Krankenbehandlung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe (EU-Mitgliedstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern).
b) Auch für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten die oben genannten Regelungen (EWR-Staaten sind: alle EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein und Norwegen).
c) Mit anderen Ländern wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen (andere Länder sind: Mazedonien, Serbien, Schweiz).
Vor dem Urlaub in den oben genannten Ländern sollte mit der Krankenkasse über die
Versicherung Ausland
gesprochen werden und sich bei Bedarf eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder als Ersatz eine Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen. Detaillierte Auskünfte zu den Besonderheiten und zum Leistungsumfang bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes erteilt die jeweilige Krankenkasse. Reicht dieVersicherung Ausland
nicht aus, hat man die Möglichkeit, sich gegen mögliche Erkrankungen oder einenUnfall
im Ausland privat zu versichern.zurück

