Private Krankenversicherung Lexikon
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen
regeln den Vertragsinhalt und die Vereinbarungen eines Versicherungsvertrags. Da eine Versicherung kein gegenständliches sondern ein abstraktes Produkt ist, entstehen durch dieVersicherungsbedingungen
erst die Vertragsgegenstände. Im normalen Kaufvertrag werden nur die Abwicklungsmodalitäten des Eigentumübergangs geregelt, daher erhalten Vereinbarungen eines Versicherungsvertrags eine besondere Bedeutung.Die Versicherungsverträge der Versicherer müssen möglichst einheitlich sein, da die Versicherung ein kollektives Geschäft ist, bei dem große Zahlen gleichartiger Risiken gemeinschaftlich ausgeglichen werden. Daher verwenden die Versicherer für alle Verträge möglichst die gleichen
Versicherungsbedingungen
, Ausnahmen davon sind nur im Einzelfall möglich. Allerdings bestimmen dieVersicherungsbedingungen
nicht ausschließlich den Inhalt eines Versicherungsvertrags. Zu beachten sind die Regelungen des BGB und anderer gesetzlicher Vorschriften, besonders das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt den Inhalt eines Versicherungsvertrags.Bei den
Versicherungsbedingungen
wird zwischen den allgemeinenVersicherungsbedingungen
(AVB) und den besonderenVersicherungsbedingungen
unterschieden. AllgemeineVersicherungsbedingungen
haben den Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen, können also für eine große Zahl von Verträgen verwendet werden. Die besonderenVersicherungsbedingungen
sind diejenigenVersicherungsbedingungen
, welche im Einzelfall genau zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.zurück

