Private Krankenversicherung Lexikon

Versicherungsfremde Leistungen

Versicherungsfremde Leistungen

sind die Gewährung von geldwerter Vorteilen oder Zahlungen, die dem Grundsatz nach nicht in die Versicherung gehören, die aber im Interesse des Staates liegen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es versicherungsfremde Leistungen, zu denen zählen:

  • Schwangerschaftsabbruch
  • Sterilisation
  • Empfängnisverhütung
  • beitragsfreie

    Familienversicherung

  • Mutterschaftsgeld
  • Leistungen während der Schwangerschaft

Durch das Modernisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligt sich der Bund mit einer Pauschale an den Aufwendungen für versicherungsfremde Leistungen, sodass ein Teil der versicherungsfremden Leistungen nicht mehr von der Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten bezahlt wird, sondern durch Steuermittel finanziert wird. So belief sich die Höhe der pauschalen Aufwendungen für das Jahr 2017 auf 36,6 Milliarden Euro.

Um die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell zu entlasten, wird debattiert, ob versicherungsfremde Leistungen auch weiterhin im Leistungskatalog bleiben oder ersatzlos gestrichen werden. Dadurch könnte der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt und eine die langersehnte Kostenreduktion erreicht werden.


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