Private Krankenversicherung Lexikon
Vertragsänderung
In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherte die Möglichkeit, eine
Eine der folgenden
a) bestimmte
b) eine dauerhafte Veränderung des Gesundheitswesens wurde vorgenommen
c) die Rechtsprechung oder die Verwaltungspraxis des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen wurde geändert
d) Gesetzesänderungen, auf denen die Vertragsbestimmungen beruhen, sind in Kraft getreten
Bei den letzten beiden
Vertragsänderung
des bestehenden Versicherungsverhältnisses vorzunehmen und an veränderte Lebensverhältnisse anzupassen. Die Zustimmung zurVertragsänderung
bedarf des Treuhänders und kann möglicherweise auch für das laufende Versicherungsjahr gewährt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Versicherungsnehmer jederzeit über einen Versicherungsschutz verfügen, der dem aktuellen Stand des Gesundheitswesens und der geltenden Rechtslage angepasst ist.Eine der folgenden
Voraussetzungen
muss für eineVertragsänderung
erfüllt werden:a) bestimmte
Versicherungsbedingungen
wurden unwirksamb) eine dauerhafte Veränderung des Gesundheitswesens wurde vorgenommen
c) die Rechtsprechung oder die Verwaltungspraxis des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen wurde geändert
d) Gesetzesänderungen, auf denen die Vertragsbestimmungen beruhen, sind in Kraft getreten
Bei den letzten beiden
Voraussetzungen
muss ein unmittelbarer Bezug auf den Versicherungsvertrag vorliegen, eineVertragsänderung
kann aber auch zur Beseitigung von Auslegungszweifeln im Versicherungsvertrag durchgeführt werden. Die Gültigkeit einerVertragsänderung
findet mit Beginn des 2. Monats statt, nachdem der Versicherte schriftlich benachrichtigt wurde, bzw. ab dem vomTreuhänder
festgelegten Zeitpunkt.zurück

