Private Krankenversicherung Lexikon
Vollstationäre Pflege
Kann ein Pflegebedürftiger nicht zu Hause betreut werden, schließen Pflegeheime diese Lücke. In diesem Fall spricht man von vollstationärer Pflege. Ob eine Pflege in einem Heim notwendig ist, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (
Die
Neben den Hotelkosten zahlt der Pflegebedürftige noch einen Eigenanteil zu den Pflegekosten. Diesen Betrag legt das
MDK
).Die
Pflegekasse
übernimmt nur die Kosten für die Betreuung. Die sogenannten Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) muss der Betroffene selbst zahlen. Die Höhe der Leistungen ist vomPflegegrad
abhängig. Hat der Pflegebedürftige nur die Stufe 1, erhält er 125 Euro über denEntlastungsbetrag
und hat keinen Anspruch auf einen Platz in einemPflegeheim
. AbPflegegrad
2 erhält der Betroffene 814 Euro, beiPflegegrad
3 stehen ihm 1.423 Euro zu, beiPflegegrad
4 1.737 Euro und beiPflegegrad
5 sind es 2.120 Euro.Neben den Hotelkosten zahlt der Pflegebedürftige noch einen Eigenanteil zu den Pflegekosten. Diesen Betrag legt das
Pflegeheim
zusammen mit derPflegekasse
fest. Die zu zahlende Summe ändert sich dabei nicht, wenn der Pflegebedürftige höher eingestuft wird.zurück

