Private Krankenversicherung Lexikon

Voraussetzungen

Um einer privaten Krankenversicherung beitreten zu können, müssen Arbeitnehmer bestimmte

Voraussetzungen

erfüllen. Das Bruttoeinkommen muss monatlich den Betrag von 5.775 Euro überschritten haben. Das ist die so genannte Pflichtversicherungsgrenze.

Selbstständige und freiberuflich Tätige können sich unabhängig von der Einkommenshöhe privat versichern und Gleiches gilt für Beamte, Richter oder Bundestagsabgeordnete und andere Beihilfeberechtigte. Die privat versicherten Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent analog der gesetzlich Versicherten,

Voraussetzungen

sind hier, dass der Höchstsatz der gesetzlichen Kassen nicht überschritten wird. Für den Mehrbetrag müssen Arbeitnehmer, die privat versichert sind, selbst aufkommen. Auch die Vereinbarung zur Zahlung von

Krankentagegeld

muss separat getroffen werden. Sie wird wirksam, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet und ersetzt das Krankengeld der Krankenkassen, das gesetzlich Versicherte bekommen, wenn sie länger als sechs Wochen krank sind.

Die

Voraussetzungen

, die mit der Höhe des Einkommens an einen Wechsel in die private Krankenversicherung verbunden sind, treffen in der Regel nur für sehr wenige Arbeitnehmer zu, da die Einkommen der meisten Arbeitnehmer unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen, sodass ihnen nichts weiter übrig bleibt, als gesetzlich versichert zu bleiben. Wer die

Voraussetzungen

für den Wechsel nicht mitbringt, dem bleibt immer noch die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, mit der er sich wenigstens teilweise die

Vorteile

, die

Privatpatienten

beim Arzt genießen, sichern kann.

Selbstständige und

Freiberufler

müssen bezogen auf das Einkommen keine

Voraussetzungen

erfüllen. Aber das Einkommen sollte so hoch sein, dass sie sich die Beiträge, die vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand sowie von dem gewählten Tarif abhängig sind, leisten können.


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